Protokoll JHV Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. vom 09.09.2022 M
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: 42
Die Abstimmung soll per Akklamation erfolgen: einstimmig
Der erste Vorsitzende Rene Strobach begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
Als Versammlungsleiter wird Rene Strobach ernannt.
Als Protokollführerin wird Angelika Hoffmann gewählt.
Tagesordnung: siehe Anhang
Genehmigung der Tagesordnung: einstimmig
Genehmigung Protokoll Mitgliederversammlung: 41Ja-Stimmen, 1Enthaltung
Der Tätigkeitsbericht 2021 wird von Rene Strobach vorgestellt - siehe Anhang Der Kassenbericht 2021 wird von Andrea Dittler vorgestellt - siehe Anhang
Der Jahresüberschuss in Höhe von 13.159,30 Euro kann in das Jahr 2023 genommen werden, da er nicht aus den Fördermitteln generiert wird.
Die Kassenprüfer Thomas Kruse und Britta Kleinertz stellen ihren Prüfbericht vor. Die Belege und Konten wurden untersucht. Es gab keine Beanstandung.
Genehmigung des Kassenberichtes: einstimmig Genehmigung Jahresabschluss: 41Ja-Stimmen, 1Enthaltung Entlastung des Vorstandes: einstimmig
Ausblick in das Jahr 2022: siehe Anhang
Die Abstimmung soll per Akklamation erfolgen: einstimmig Wahl des Wahlleiters:
Als Wahlleiter stellen sich Ruth Kerner und Werner Siebert vor
Abstimmung zu Satzungsänderungen:
§ 7: Die Mitgliederversammlung
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 4 Wochen per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse zu erfolgen. Mitglieder die keine E-Mail Adresse haben werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Versanddatum. Bei Versand per Brief gilt das Datum des Poststempels. Der Vorstand ist berechtigt, binnen2Wocheneine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Weiterhin ist auf schriftliches Verlangen von mind. 10 % aller Vereinsmitglieder durch den Vorstand binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.
40 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
§ 8: Aufgaben der Mitgliederversammlung
2 Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder und Beisitzer werden geheim oder offen durch Handzeichen gewählt. Über eine Blockwahl kann abgestimmt werden. Gewählt sind die Personen, die die meisten abgegebenen Stimmena auf sich vereinigen. Die Besetzung der einzelnen Vorstandsposten erfolgt in einer konstituierenden Vorstandssitzung im Anschluss an die Mitgliederversammlung.
-41 Ja-Stimmen, 1Enthaltung
Sonstiges:
Es gab keine Einwände gegen die Planung für das Jahr 2023. Es wurden keine weiteren Anträge gestellt
Rene Strobach
Angelika Hoffmann
Protokollführerin
Spendenkonto:
Volksbank Rhein Ruhr
BIC: GENODED1VRR
IBAN: DE72 3506 0386 8708 8400 01