Protokoll JHV Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V. vom 09.09.2022 M

Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: 42
Die Abstimmung soll per Akklamation erfolgen: einstimmig

TOP 1

Der erste Vorsitzende Rene Strobach begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
Als Versammlungsleiter wird Rene Strobach ernannt.
Als Protokollführerin wird Angelika Hoffmann gewählt.
Tagesordnung: siehe Anhang
Genehmigung der Tagesordnung: einstimmig
Genehmigung Protokoll Mitgliederversammlung: 41Ja-Stimmen, 1Enthaltung

TOP 2

Der Tätigkeitsbericht 2021 wird von Rene Strobach vorgestellt - siehe Anhang Der Kassenbericht 2021 wird von Andrea Dittler vorgestellt - siehe Anhang
Der Jahresüberschuss in Höhe von 13.159,30 Euro kann in das Jahr 2023 genommen werden, da er nicht aus den Fördermitteln generiert wird.
Die Kassenprüfer Thomas Kruse und Britta Kleinertz stellen ihren Prüfbericht vor. Die Belege und Konten wurden untersucht. Es gab keine Beanstandung.
Genehmigung des Kassenberichtes: einstimmig Genehmigung Jahresabschluss: 41Ja-Stimmen, 1Enthaltung Entlastung des Vorstandes: einstimmig

ТОР 3

Ausblick in das Jahr 2022: siehe Anhang

TOP 4

Vorstandswahl und Wahl der Kassenprüfer

Die Abstimmung soll per Akklamation erfolgen: einstimmig Wahl des Wahlleiters:
Als Wahlleiter stellen sich Ruth Kerner und Werner Siebert vor

  • Ruth Kerner: einstimmig gewählt
  • Zur Vorstandswahl stellten sich die Kandidat/innen persönlich vor. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:
      1. Vorsitzender: Rene Strobach - einstimmig
      1. Vorsitzender: Hartmut Grosch - 41Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
    • Kassenwart: Andrea Dittler - einstimmig
    • Schriftführer: Luisa Hansen - einstimmig
    • Beisitzer:
      Maria Bäumer -41Ja-Stimmen, 1Enthaltung
      Petra Borgards - 40 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen Katrin Sachse -41Ja-Stimmen, 1Enthaltung Claudia Köster - 41Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
    • Kassenprüfer:
      Thomas Kruse - einstimmig
      Ruth Kerner - einstimmig

TOP 5

Abstimmung zu Satzungsänderungen:
§ 7: Die Mitgliederversammlung
3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 4 Wochen per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte E-Mail-Adresse zu erfolgen. Mitglieder die keine E-Mail Adresse haben werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Versanddatum. Bei Versand per Brief gilt das Datum des Poststempels. Der Vorstand ist berechtigt, binnen2Wocheneine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Weiterhin ist auf schriftliches Verlangen von mind. 10 % aller Vereinsmitglieder durch den Vorstand binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder muss der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.
40 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
§ 8: Aufgaben der Mitgliederversammlung
2 Die Mitgliederversammlung wählt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Die Vorstandsmitglieder und Beisitzer werden geheim oder offen durch Handzeichen gewählt. Über eine Blockwahl kann abgestimmt werden. Gewählt sind die Personen, die die meisten abgegebenen Stimmena auf sich vereinigen. Die Besetzung der einzelnen Vorstandsposten erfolgt in einer konstituierenden Vorstandssitzung im Anschluss an die Mitgliederversammlung.
-41 Ja-Stimmen, 1Enthaltung

TOP 6

Sonstiges:
Es gab keine Einwände gegen die Planung für das Jahr 2023. Es wurden keine weiteren Anträge gestellt

Rene Strobach

  1. Vorsitzender

Angelika Hoffmann
Protokollführerin

Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V.
Blötter Weg 85
45478
Mülheim an der Ruhr
Tel:+49-208-3099399-0

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