Ort: Dortmund; Jugendgästehaus
Termin: Sonntag, 24. September 2017, 11.00 bis 12.30 Uhr
Teilnehmer: Maria Bäumer, Petra Borgards, Andrea Dittler, Alexander Exner, Claudia Köster, Jutta Holtkamp, Werner Holtkamp, Werner Siebert, Rene Strobach
1. Tätigkeitsbericht 2016
Der Tätigkeitsbericht wurde durch den Vorsitzenden Rene Strobach vorgestellt. Neben der Beantwortung von Anfragen von Mitgliedern und Interessenten, Kontakt zu Ärzten etc. waren besonders erwähnenswert:
2. Kassenbericht 2016
Der Kassenbericht wurde von der Kassenführerin vorgestellt und erläutert. In 2016 wurden insgesamt 33.337,32 Euro eingenommen (davon 17.130 € Fördermittel, 8.967,82 € Spenden und 3.909,50 € Teilnahmegebühren sowie 3.330,00 € Mitgliedsbeiträge)und 26.866,45 € ausgegeben.
Der Kassenbericht wurde einstimmig genehmigt.
3. Bericht des Kassenprüfers 2016
Der 1. Vorsitzender René Strobach erläuterte, dass aus gesundheitlichen Gründen die Kassenprüfer Herr Späth und Frau Kleinertz die Kassenprüfung nicht durchführen konnten. Hartmut Grosch, Mitglied der Bundesverbandes erklärte sich bereit, die Kassenprüfung noch in 2017 durchzuführen und den Prüfbericht nachzureichen. Die Mitgliederversammlung stimmte diesen Vorschlag einstimmig zu.
Es wurde vorgeschlagen, aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf eine erneute Mitgliederversammlung zu verzichten. Bei nachträglichem Vorlegen des Prüfberichts mit entsprechendem positiven Ergebnis soll der Vorstand nachträglich entlastet werden.
Dem stimmte die Mitgliederversammlung einstimmig zu.
Die Entlastung des Vorstandes erfolgt somit mit Zugang eines positiven Berichtes der Kassenprüfung.
Die Satzungsänderungen, die an alle Mitglieder mit Einladung zur JHV verschickt wurden, wurden einstimmig von den Anwesenden genehmigt. Diese sind:
3. Zweck des Vereins nach § 52 AO, ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein wird durch ein Mitglied des Vorstandes bestätigt.
4. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Vorstand zu erfolgen, binnen einer Frist von 4 Wochen vor Ende des Geschäftsjahres.
3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich.
4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vortandssitzungen, die vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden berufen werden. Beschlüsse sind auch durch ein schriftliches Umlaufverfahren möglich.
6. Beisitzer werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, sind stimmberechtigt aber nicht vertretungsberechtigt.
2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 4 Wochen per E-Mail an die dem Verein zuletzt bekannte email-Adresse zu erfolgen. ...
3.
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 14 Tage vor Durchführung derselben dem Vorstand schriftlich vorliegen, wenn sie auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen. Weiterhin ist es Mitgliedern möglich, Anträge in mündlicher Form zu Beginn der Mitgliederversammlung einzubringen. Die Mitglieder entscheiden mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung.
2. Der Vorstand ist berechtigt redaktionelle Änderungen der Satzung, sowie solche die aufgrund von Vorgaben von Gerichten oder Behörden erforderlich sind, selbst vorzunehmen.
3. Bei Auflösung des Vereins oder der Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Essener Elterninitiative zur Unterstützung Krebskranker Kinder e.V. in 45147 Essen, Kaulbachstr. 10 die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
In 2017 und in 2018 (sofern heute schon bekannt) wurden/werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
zu Top 3
3.Bericht des Kassenprüfers
Der Prüfbericht von Herrn Grosch vom 30.11.2017 hat ein positives Ergebnis.
Somit ist der Vorstand laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.09.2017 entlastet.
Spendenkonto:
Volksbank Rhein Ruhr
BIC: GENODED1VRR
IBAN: DE72 3506 0386 8708 8400 01