Viele Mitglieder im Bundesverband haben um Informationen zu einer Impfung oder einer Impfpriorisierung gebeten. Am 12. Februar 2021 haben PD Dr. Barbera, Bremen, Dr. Meyer, Eberswalde, und PD Dr. Eivazi, Darmstadt, vom Medizinischen Beirat freundlicherweise in einem online-Meeting diese Fragen mit Vertretern aus dem Vorstand des Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen diskutiert. Ziel war es, das Wissen zur Impfung in Bezug auf angeborene Gefäßfehlbildungen zusammenzutragen.
Die Bereitschaft oder der Wunsch, sich impfen zu lassen sind höchst individuelle Entscheidungen.
Ein Einhalten der Hygieneregeln ist ein hoher Schutz vor einer Ansteckung und die erste Vorsichtsmaßnahme noch vor einer Impfung.
Die Erfahrung zeigt, dass Patienten, die positiv auf Corona getestet werden und erkranken fast alle die Vorsichtsmaßnahmen nicht stringent befolgt haben und länger als 15 Minuten ohne Lüften mit mehreren Personen im selben Raum waren, die Maske bei 20 - 30 cm Abstand zu Anderen nicht getragen haben. Noch immer gibt es leider solche Situationen bei Schulungen, Lehrgängen und Pausen am Arbeitsplatz. Bitte meiden.
Gibt es medizinische Besonderheiten bei Patienten mit einer Angeborenen Gefäßfehlbildung, die für oder gegen eine Impfung sprechen?
Es gibt noch keine belastbaren Langzeitstudien, so dass hier die Erfahrungen der Ärzte im Praxis- und Klinikalltag genannt werden.
Patienten mit einer Angeborenen Gefäßfehlbildung sind nicht automatisch alle Risikopatienten.
Folgende Besonderheiten wurden angesprochen und die Informationen der Coronvirus-Impfverordnung in der Fassung vom 08.02.2021 berücksichtigt:
Einnahme von Sirolimus: Da Sirolimus das Immunsystem herunter regelt, sind diese Patienten immungeschwächten Personen gleichzusetzen und können in die Gruppe mit „erhöhter Priorität" eingestuft werden.
Lymphatische Malformationen (PD Dr. Eivazi): in der Praxis/Klinik zeigen Patienten mit einer Lymphatischen Malformation deutlich häufiger Infekte als andere Gruppen. Daher können sie ebenfalls in die Gruppe mit „erhöhter Priorität" eingestuft werden.
(Dr. Meyer): Eine Infektanfälligkeit von Kindern mit Lymphatischen Malformationen haben er und Frau Angelika Hoffmann nicht beobachtet.
Atemwegs- und Herzerkrankungen durch die Gefäßfehlbildung können, wie andere Atemwegs- und Herzerkrankungen auch, priorisiert werden.
Thromboseneigung oder Thrombosen in der Vergangenheit sind kein Risikofaktor und daher kein Priorisierungsgrund.
Kontraindikationen zur Impfung in Bezug auf die Erkrankung wurden keine genannt. Nur wenn es bei vorherigen Impfungen zu allergischen Reaktionen gekommen ist gilt, wie bei jedem Patienten, Vorsicht. Dazu wird aber jeder Impfkandidat im Anamnesebogen befragt.
Zu den verschiedenen Impfstoffen gibt es in Bezug auf eine Gefäßfehlbildung keine Besonderheiten.
Dr. Meyer: Die Corona-Impfstoffe wurden nicht ausreichend lange getestet, sodass die Europäische Zulassungsbehörde nur eine „bedingte" Zulassung erteilt hat. Niemand kann eine Aussage über eventuelle langfristige Schäden treffen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zusammenfassung: Maria Bäumer.
Spendenkonto:
Volksbank Rhein Ruhr
BIC: GENODED1VRR
IBAN: DE72 3506 0386 8708 8400 01