Datum: 11. September 2020
Zeit: 18:08 bis 18:55 Uhr
Ort: Zoom
Protokoll: Petra Borgards
Anwesend:
Da die Jahreshauptversammlung (JHV) aus aktuellem Anlass (Corona) ¸per Zoom
durchgeführt wurde, mussten sich alle Teilnehmer vorher registrieren und konnten sich nur
mit ihren persönlichen Zugangsdaten (incl. Mitgliedsnummer) anmelden, so dass
gewährleistet werden konnte, dass nur Mitglieder an der JHV teilnahmen.
25 Mitglieder waren zum Beginn der JHV anwesend, zusätzlich das Kind eines Mitglieds,
das an den Abstimmungen nicht teilnehmen konnte.

TOP 1

  1. Begrüßung
    Der 1. Vorsitzende, Rene Strobach, begrüßte alle Anwesenden und eröffnete die JHV
    2020 um 18:08 Uhr.
    Er stellte die benötigten Funktionen in Zoom und die Moderationsregeln für das
    Durchführen von Zoom-Meetings, insbesondere das Abstimmungstool, vor und bat alle
    Teilnehmenden darum, zur Identifikation Vor- und Zunamen anzugeben.
    Zu Übungszwecken wurde eine Probeabstimmung von allen Teilnehmern durchgeführt,
    um das reibungslose Anwenden und Funktionieren des gesonderten Abstimmungstools zu
    gewährleisten. Die Abstimmung war nur durch zusätzliche Anmeldeverfahren möglich
    (Registrierungsmail mit persönlichen Zugangsdaten).
  2. Wahl des Protokollführers - wenn Schriftführer verhindert
    Petra Borgards wird vorgeschlagen. Es wird eine einfache Abstimmung ohne
    Abstimmungstool durchgeführt. Gegenstimmen sollten durch Heben der virtuellen Hand in
    Zoom ausgedrückt werden. Es gab keine Gegenstimmen, auch nicht bei den Teilnehmern,
    die nur per Audio teilnahmen, so dass Petra Borgards die Protokollführung übernahm.
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019.
    Die Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019
    erfolgten ebenfalls ohne Nutzung des Abstimmungstools und gemeinsam per virtuellem
    Handzeichen (Handzeichen = Gegenstimme). Es gab keine Gegenstimmen, damit waren
    Tagesordnung und Protokoll (vgl. Anlagen) angenommen.

TOP 2

  1. Tätigkeitsbericht 2019
    Rene Strobach stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die Aktivitäten der
    Vereinsaktiven und des Vorstands vor (vgl. Anlage zum Protokoll).
  2. Kassenbericht 2019
    Die Kassenwartin, Andrea Dittler, stellt den Jahresabschluss (Einnahmen und Ausgaben)
    2019 anhand einer Powerpoint-Präsentaion vor (enthalten in Anlage: Jahresabschluss).
  3. Bericht der Kassenprüfer 2019
    Anwesend war ein Kassenprüfer, Thomas Kruse, der den Kassenbericht stellvertretend
    auch für die nicht anwesende zweite Kassenprüferin, Britta Kleinertz, vortrug.
    Fazit der Prüfer: Es liegen keine Unstimmigkeiten vor, daher empfehlen die Kassenprüfer
    den Vorstand zu entlasten.
  4. Genehmigung des Jahresabschlusses und des Kassenberichtes
  5. Entlastung des Vorstandes
    Beide Abstimmungen erfolgen mit dem Abstimmungstool (vgl. Anlage zum Protokoll)
    • Ergebnis zu Genehmigung Jahresabschluss und Kassenbericht: 25 Stimmen, davon 24
      Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
    • Ergebnis Entlastung des Vorstands: 25 Stimmen, davon 21 Ja-Stimmen und 4
      Stimmenthaltungen

TOP 3

Ausblick ins Jahr 2020 / 2021
Rene Strobach stellte anhand einer Präsentation vor, welche Maflnahmen in 2020 bisher
von den Aktiven und Vorstandsmitgliedern durchgeführt wurden und welche Planungen für
2021 es nach heutigem Stand gibt (vgl. Anlage zum Protokoll)

TOP 4

Satzungsänderungen (Abstimmung)
Über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen, die mit der Einladung und Tagesordnung
zur JHV verschickt wurden (vgl. Anlage zum Protokoll), wurde abgestimmt.
Die Abstimmung darüber erfolgt über das Abstimmungstool.
Satzungsänderungen:
§ 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

"2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr Duisburg
unter der Nr. VR 51392 eingetragen.
§ 4. Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der von angeborenen Gefäßfehlbildungen direkt oder indirekt betroffen ist, sowie jeder, der die Zwecke des Vereins unterstützen möchte.
    Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingeschlossen.
  2. Der Vorstand kann ein Mitglied nach Anhörung mit 2/3-Mehrheit ausschließen, wenn ein
    wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des
    Vereins schwer verstoßen hat oder aber wenn es den Vereinsfrieden auf Dauer nachhaltig stört.
    Den Antrag auf Ausschluss kann jedes Vereinsmitglied stellen. Dem Mitglied ist vor
    Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Mitteilung des Beschlusses
    erfolgt schriftlich. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht gegen den Ausschluss innerhalb eines
    Monats ab Zugang (maßgebend ist das Datum des Poststempels) Einspruch zur nächsten
    ordentlichen Mitgliederversammlung zu, die dann über den Ausschluss
    endgültig entscheidet.
  3. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge. Diese sind Jahresbeiträge und jeweils bis
    zum 01. Januar eines Jahres, im Voraus fällig. Neumitglieder
    zahlen rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres. Über die Höhe des Beitrags entscheidet die
    Mitgliederversammlung. Für die Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden
    stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden,
    wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Rückstand ist. Die
    Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des 2. Mahnschreibens 3
    Monate verstrichen sind und der Beitrag nicht entrichtet ist. Der Ausschluss ist dem
    Mitglied schriftlich mitzuteilen.
  5. Die ordentliche Mitgliedschaft beinhaltet ein Stimmrecht (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
    bei Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung, sowie ein Antragsrecht gegenüber
    Vorstand und Mitgliederversammlung. Näheres zum Antragsverfahren ist unter § 7 (3) geregelt.

§ 7 Die Mitgliederversammlung

  1. ...

  2. Eine Mitgliederversammlung per Telefon- oder Videokonferenz oder über einen Internet - Konferenzraum ist ebenfalls möglich. In der Einladung muss geklärt werden, wie der Zugang
    erfolgt und die erforderlichen Login - Daten müssen zur Verfügung gestellt werden.

  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 4 Wochen per E-Mail an
    die dem Verein zuletzt bekannte email-Adresse zu erfolgen. Mitglieder die keine email-Adresse
    haben werden per Brief eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des
    Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Versanddatum. Bei Versand per Brief gilt das
    Datum des Poststempels. Der Vorstand ist berechtigt, eine außerordentliche
    Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Weiterhin ist auf
    schriftliches Verlangen von mind. 10 % aller Vereinsmitglieder durch den Vorstand binnen 6
    Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder
    muss der gewünschte Tagesordnungspunkt zu entnehmen sein.

  4. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens 14 Tage vor Durchführung
    derselben dem Vorstand schriftlich oder per E-Mail vorliegen, wenn sie auf der
    Mitgliederversammlung behandelt werden sollen.

§ 11 Datenschutz

  1. Alle Mitglieder des Vorstandes inkl. der Beisitzer verpflichten sich, die Grundsätze des
    Datenschutzes zu beachten und alle schutzwürdigen Daten und Informationen auch nach dem
    Ausscheiden aus dem Vorstand und / oder dem BV vertraulich zu behandeln.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.

Ergebnis: 25 Stimmen, davon 23 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

TOP 5

Verschiedenes
Alle werden noch einmal auf das digitale Patiententreffen am 12. September hingewiesen.
Die JHV wird um 18:55 Uhr vom 1. Vorsitzenden, Rene Strobach beendet.

Bundesverband Angeborene Gefäßfehlbildungen e.V.
Blötter Weg 85
45478
Mülheim an der Ruhr
Tel:+49-208-3099399-0

Datenschutz

Spendenkonto:
Volksbank Rhein Ruhr

BIC: GENODED1VRR
IBAN: DE72 3506 0386 8708 8400 01

weitere Spendenmöglichkeiten