Als Mitglied der ACHSE (Allianz chronischer seltener Erkrankungen) haben wir uns verpflichtet, die Leitsätze der BAG Selbsthilfe über die Neutralität im Umgang mit Firmen im Gesundheitsbereich nach dem jeweilig aktuellen Stand anzuerkennen und anzuwenden.
Die zentralen Inhalte der BAG Leitsätze SELBSTHILFE sind:
- Kooperationen müssen mit den Zielen und Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen im Einklang stehen. Jede Kooperation ist transparent zu behandeln.
- Die Beendigung einer Kooperation darf zu keiner Zeit den Fortbestand der Vereinsarbeit bedrohen.
- Nicht zulässig sind einseitige Darstellungen zugunsten eines bestimmten Unternehmens, einer Behandlungsform oder eines Produktes.
- Selbsthilfeorganisationen werben nicht für Produkte und empfehlen sie auch nicht. Selbstverständlich können sie aber über die neuesten Entwicklungen und bestmögliche Therapien mit ihren Vor- und Nachteilen informieren.
- Verbandsinformationen und Werbung von Pharmafirmen, Hilfsmittelanbietern und anderen Branchen müssen eindeutig getrennt und als solche erkannt werden.
- Bei Veranstaltungen und Publikationen, die mit finanzieller Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt bzw. veröffentlicht werden, ist Neutralität und Unabhängigkeit geboten.
- Der Abschluss eines Kooperationsvertrages ermöglicht es, klare verbindliche Absprachen zu regeln - womit auch Transparenz nach außen gegeben ist, z. B. bei der Frage: Wer darf den Namen/ das Logo verwenden?
Hier finden Sie die kompletten BAG-Leitsätze