Prof. Dr. Dr. Walter A. Wohlgemuth, UHK Halle, März 2021:
» Patienten mit einer größeren, vor allem intramuskulären, Venösen Malformation haben ein erhöhtes Thromboserisiko. Sie können sich daher aus meiner Sicht priorisiert impfen lassen.
Hierbei gilt es, das Thromboserisiko einer Impfung gegen das Thromboserisiko einer Erkrankung abzuwägen, wobei das Risiko bei einer Erkrankung statistisch viel höher ist.
Patienten mit einer Venösen Malformation, die sich impfen lassen, sollten danach ca. 14 Tage lang viel laufen, viel trinken und ihre Kompressionsware tragen. Bei Kopfschmerzen über das normale Maß hinaus direkt den Arzt aufsuchen.
Eine extra Einnahme von Blutverdünnern oder eine Höherdosierung der täglichen Einnahme, ist nicht angezeigt. Der behandelnde Facharzt oder der Hausarzt kann in diesem Fall ein Attest zur Priorisierung ausstellen. «
Die rechtliche Grundlage der Priorisierung findet sich in der CoronaImpfVerordnung, §4 (erhöhte Priorität), (1), Nr. 2e: » Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. «. «
Aktuelle Erfahrungsberichte zeigen, dass nach schriftlichem Hinweis auf dem Priorisierungs-Attest und persönlicher Nachfrage vor Ort auf einen Impfstoff zurückgeriffen werden kann, der bisher nicht durch Thromboserisiken auffiel. - Ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht; weiterhin können sich Impfwillige noch nicht aussuchen, mit welchem Impfstoff sie geimpft werden wollen.
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Foto: Gustavo Fring
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