Wie eigentlich in jedem Jahr hat sich mit dem Jahreswechsel wieder einiges in der Bundesrepublik Deutschland geändert, was für den einen oder die andere direkte oder indirekte Auswirkungen haben kann.

Die (unserer Meinung) wichtigsten Änderungen - vor allem aus dem Steuerrecht - werden an dieser Stelle zusammengefasst:

Figur am Abakus
  • Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze beträgt bei Personen der Steuerklasse III 33.912 Euro und für alle übrigen Personen 16.956 Euro im Jahr. Auf den einzelnen Monat umgerechnet bedeutet dies, dass bis zu einer Lohnsteuer von 1.413 Euro (bzw. 2.826 Euro in der Steuerklasse III) kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben wird.

  • Steuerlicher Grundfreibetrag

Zum 01.01.2021 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag für das Jahr 2021 von bisher 9.408 Euro auf 9.744 Euro.

  • Kinder...

Der steuerliche Kinderfreibetrag, sowie der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung sind auf insgesamt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht worden. Auch wurden Kinderzuschlag (KiZ), Kindergeld und der (Mindest-)Kindesunterhalt erhöht.

  • Alleinerziehende

Der Entlassungsbetrag für Alleinerziehende wird für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro jährlich um 2.100 Euro auf insgesamt 4.008 Euro angehoben

  • Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

Ab Beginn 2021 werden der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (bislang Behinderten-Pauschbetrag genannt) verdoppelt. Der Antrag kann bereits bei einem Grad der Behinderung von 20, anstatt wie bisher von 25, beantragt werden.

  • Home-Office-Pauschale

Die sog. Home-Office-Pauschale von 5 Euro/Tag, aber maximal 600 Euro/Jahr, gilt auch im Jahr 2021. Voraussetzung: »Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt.« (Einkommensteuergesetz, § 4, Abs. 5, Satz 1, Nr. 6b )

  • Pendlerpauschale

Die Fahrkostenpauschalen werden ab 2021 angepasst. Bislang galt ab dem ersten Entfernungskilometer eine Pauschale von 30 ct/Km. Ab 2021 erfolgt eine Staffelung der Pauschalsätze; vom ersten bis zum 20. Entfernungskilometer gilt die Pauschale von 30 ct/km, ab dem 21. Entfernungskilometer steigt dieser auf 35 ct/km.

  • Krankenkassenwechsel

Die Bindungsfrist (Mindestvertragslaufzeit) an eine gesetzliche Krankenkasse beträgt nun nur noch 12 (statt bisher 18) Monate.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB, Krankenschein)

Seit 01.01.2021 wird die Durchschrift der AUB direkt vom ausstellenden Arzt an die Krankenkasse übermittelt.

  • Berufskrankheiten

Berufskrankheiten können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch anerkannt werden, obwohl die Person weiterhin diese Tätigkeit ausübt.

  • Mindestlohn / Grundrente

Seit dem 01.01.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro und steigt in Halbjahresschritten weiter. Auch die Grundrente trat am 01.01. in Kraft (und wird bei Verzögerungen rückwirkend ausgezahlt).

  • Personalausweis

Für Personen ab 24 Jahren wird der Personalausweis im Scheckkartenformat zum ersten Mal seit seiner Einführung teurer und kostet nun 37 Euro (statt bisher 28,80).
Benötigt wird zur Ausstellung ein biometrisches Foto, dass von einem professionellen Fotostudio übermittelt oder vor Ort gemacht wurde. Ab dem 2. August 21 sind auch zwei Fingerabdrücke verpflichtend. Die Gültigkeit eines neuen Personalausweises liegt bei 10 Jahren.

  • Spendenbescheinigung

Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht mehr erforderlich.

Zusammenstellung: Werner H., grr.
Foto:  Peggy und Marco Lachmann-Anke.

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